KfW verfünffacht Zuschüsse für das Jahr 2017
Eine gute Nachricht zum Jahresstart:
Für 2017 stockt der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen im Förderprogramm Altersgerecht umbauen um das Fünffache auf. Statt Zehn Millionen Euro im Jahr 2016 stehen für dieses Jahr 50 Millionen Euro für die Förderung von Einbruchschutz bereit.
Für Barrierereduzierung erhöhen sich die Zuschüsse auf 75 Millionen Euro
Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme “Altersgerecht Umbauen” oder “Altersgerechtes Haus“, um sein Heim mit mechanischem und elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.
Insbesondere die Förderprogramme 455 und 159 sind hier interessant:
Im Rahmen der Förderung „Altersgerecht Umbauen“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. Auch die Nachrüstung von Fenstersicherungen und neue Sicherheitstüren als Hauseingangstür oder Wohnungseingangstür wie in unserem Beitragsbild gezeigt – werden unterstützt.
Förderprogramm 455: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss
Zuschussförderung im Programm Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden
Förderprogramm 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit
Kreditförderung im Programm Altersgerecht Umbauen für die Förderung von Maßnahmen für Einbruchschutz oder Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden
Tipp: Fördermittel online beantragen
Seit November 2016 können Sie die Förderzuschüsse einfach online beantragen.
Dazu müssen Sie lediglich auf das KfW-Zuschussportal gehen und sich anmelden oder registrieren. In der Regel erhalten Sie schon nach wenigen Augenblicken eine Rückmeldung, ob Sie den Zuschuss erhalten.
Zuschüsse:
- Mindestinvestition: 2.000 Euro
- 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro
- 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250 Euro
- Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den Standard „Altersgerechtes Haus“)
Investitionszuschüsse von 200 Euro bis zu 6.250 Euro
Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden.
Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.
Förderfähig: Material- und Handwerkerkosten
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.
Wichtig: Antrag vor Umsetzung einreichen
Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich: Reichen Sie den Antrag daher bei der KfW ein, bevor Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen.
Tipp: Kontaktieren Sie einen Fachmann, der Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Produkte hilfreich zur Seite steht.
>Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW und im Merkblatt zur Förderung “Altersgerecht Umbauen”.
Sichungskonzepte und Sicherheitspakete können Sie sich gern in unserer Ausstellung oder auch auf unserer Sicherheitsseite im Internet unter sicherheit.care ansehen. Für weitergehende Beratungen vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unserem Meister.