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Sonnenschutzförderung BEG EM

BEG EM

Sonnenschutzförderung BEG EM – Holen Sie sich jetzt den Zuschuss vom Staat

Seit 2021 gibt es einige Neuerungen in Sachen Förderung. Die Sonnenschutzförderung BEG EM  sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

20 % Zuschuss für außenliegenden Sonnenschutz

Ihr Sonnenschutz-Renovierungsvorhaben kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit ganzen 20 % gefördert werden. Die Kosten für die Antragstellung durch einen Energieberater werden mit 50 % rückvergütet. Das klingt doch interessant – oder?

Sparen und Umwelt schützen mit Sonnenschutz 

Seit 2021 gibt es das neue Förderprogramm BEG EM welches die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energiewirksame Sanierung und Renovierung zusammenfasst. Der Bund verfolgt damit das Ziel, die EU-Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung soll bis 2030 um 18 % sinken. Daher fördert das BEG EM motorisierte außenliegende Sonnenschutzprodukte, die effektiv die übermäßige Aufheizung von Gebäuden verhindern.

Damit können Sie gleichzeitig sparen und die Umwelt schützen!

Förderung bereits ab 2.000 € Investitionsvolumen

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 € Brutto. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BG EM) beträgt für Wohngebäude 60.000 € jährlich pro Wohneinheit. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen wie zum Beispiel Sonnenschutz und Fenster ist möglich.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden

Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und sich in Deutschland befinden. Die Förderung können Pächter, Eigentümer und Mieter erhalten. Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Energie-Effizienz-Experte einbinden

In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit Ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt. Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Der Energieeffizienz-Experte muss zwingend bei der Antragstellung mit eingebunden werden und eine technische Projektbeschreibung erstellen. Nach Antragstellung kann der Kunde entweder auf die Genehmigung warten oder nach Eingangsbestätigung des Antrages (auf eigenes Risiko) den Fachhändler umgehend beauftragen.

Vom ausführenden Betrieb ist ein Herstellernachweis zum Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“ vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unbar nach positiver Prüfung.

Lassen Sie sich ein solches Angebot nicht entgehen. Es lohnt sich. Wenn die Förderkriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie Nachhaltigkeit und sparen einfach verbinden. Eine Win-Win Situation für Sie!

Nachtrag März 2022: das Programm BEG-EM des BAFA läuft nach wie vor mit der Änderung, dass seit dem 01.02.2022 keine Markisen und Vordächer mehr gefördert werden

 

Erforderliche Nachweise:

– Bestätigung eines Experten Ihrer Wahl aus der Energieeffizienz-Experten-Liste

– Herstellernachweis

– Nachweis Einhaltung DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz

– Rechnungen und Nachweise über geleistete Zahlungen , Aufstellung der Investitionsmaßnahmen und –kosten

 

Weitere interessante Förderprogramme:

KFw-Progamm 430 – E (Zuschuß)                      Antragstellung ohne Energieberater möglich

Sichere Haustür mit kfw-Förderung

 

 

 

 

 

 

 

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